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Spenden
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Bitte helfen Sie uns zu helfen und unterstützen Sie unsere Arbeit durch eine Zustiftung oder eine Spende! Um nachhaltig Erträge sichern zu können, die in die Früherkennung, Prävention und in die Forschung investiert werden können, arbeiten wir zunächst an dem Anwachsen unseres Stiftungskapitals durch Zustiftungen. Daher sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie im "Betreff" des Lastschrift-Formulars bzw. Ihrer Überweisung oder Ihres Schecks das Wort "Zustiftung" angeben. Spenden und Zustiftungen können bis zu 20 % des Einkommens als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs.1 EStG). Darüber hinaus können Zustiftungen im Jahr der Zustiftung und in den neun Folgejahren bis zur Höhe von 1 Mio. EUR als Sonderausgabe abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 a EStG). Bei Spenden kann der Sonderausgabenabzug nur im Jahr der erfolgten Spende genutzt werden. Bei Verheirateten steht dieser Abzugsbetrag jedem Ehegatten zu. |
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